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18. November 2014

CETA und TTIP machen die geplante Kennzeichnung von Genfutter unmöglich

Brisantes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag des Bundestages


Entgegen der vielmals getätigten Aussage, dass durch TTIP und CETA keine Abstriche beim Verbraucherschutz drohen und europäische Standards nicht abgesenkt werden, kommt nun ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag des Bundestages (!) zu einem anderen Ergebnis: Danach könnte eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futterpflanzen (GVO), wie sie Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, durch CETA und TTIP verhindert werden. Entsprechende Gesetze oder EU-Verordnungen nämlich würden nach Ansicht der Experten mit den Freihandelsabkommen kollidieren, genauer - mit den darin enthaltenen Investitionsschutzklauseln. Weil in den USA mehr als 90 Prozent der Mais-, Soja- und Zuckerrübenernte genmanipuliert sind, könnte eine europäische Genfutter-Kennzeichnungspflicht von US-Futtermittelkonzernen als investitionsschädigender Eingriff interpretiert werden. Hieraus lasse sich ein „Verstoß der EU gegen entsprechende völkerrechtliche Verpflichtungen herleiten“. Obligatorische Hinweise auf Genfuttermittel seien daher „mit dem Risiko entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas behaftet“.


Das Gutachten, das "nur für den Dienstgebrauch" bestimmt ist, ist bis auf weiteres nicht der Öffentlichkeit zugänglich, auch wegen der brisanten Inhalte, die aufzeigen, welche Gefahren von TTIP und CETA für europäische Schutzstandards ausgehen können.


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