TTIP unfairhandelbar
Sie sind hier: Start » Presse » Pressemitteilungen
Deutsch
English
 zurück 

18. November 2015

CETA untergräbt Mindestlohn


Der Europäische Gerichtshof hat am 17. November entschieden, dass die Vergabe von Aufträgen an bestimmte Bedingungen gekoppelt werden kann. So dürfen nach der EU-Vergaberichtlinie „soziale und umweltbezogene Aspekte“ als eine zusätzliche Bedingung gestellt werden. Um dann beispielsweise bei einer Ausschreibung berücksichtigt zu werden, muss ein Unternehmen Mindestlohn zahlen. Dadurch werden Mensch und Umwelt in gewissem Maße geschützt.

Sollte das CETA-Abkommen in Kraft treten, würden diese Standards ausgehebelt. Denn CETA enthält keine Sozialklausel die ArbeitnehmerInnen schützt. Dadurch bekommen Konzerne mit kanadischen Niederlassungen die Möglichkeit rechtlich gegen solche Standards vorzugehen. Freihandelsabkommen senken also die sozialen Standards. CETA ist außerdem die Vorlage für das umstrittene Megaabkommen TTIP.

Hier geht’s zur Meldung.