Stellungnahme des IVKK (Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V) zur ARD Sendung „Der Große Deal“
Das ARD-Fernsehen hat am heutigen Abend (4. August) eine ausführliche Dokumentation zu Inhalt und Ablauf der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP gezeigt, welches aktuell zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika verhandelt wird.
Das Abkommen beinhaltet - darauf hat der IVKK seit Monaten und frühzeitig hingewiesen - Gefahren für das Krankenhauswesen und Leistungen der Daseinsvorsorge.
Inzwischen hat eine breite öffentliche Diskussion über die fehlende Transparenz und zum Teil bedenkliche Desinformation der Öffentlichkeit eingesetzt. Die Politik reagiert teils besorgt, teils mit Beschwichtigungen.
Im genannten ARD-Beitrag wird Bundesminister Gabriel zitiert, das Abkommen umfasse nicht den Bereich der Daseinsvorsorge und auch nicht Krankenhäuser. Demgegenüber hat jedoch das BMG unter Berufung auf das federführende BMWI von Minister Gabriel bestätigt, dass "Krankenhäuser Teil der Verhandlungen" sind. Auch die Autoren des Beitrags konfrontieren Herrn Gabriel mit Verhandlungsdokumenten, die seinen Aussagen entgegenstehen.
Im Schlussteil der Sendung wischt Bundesminister Gabriel einen Hinweis auf rechtliche Bedenken gegen TTIP mit der Bemerkung vom Tisch, das Abkommen könne "nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ändern."
Dazu erklärt der IVKK:
Tatsächlich sieht die Bundesregierung bereits seit Jahren tatenlos zu, wie das Grundgesetz im Hinblick auf die Organisation des Krankenhauswesens in Deutschland ignoriert wird. Seit 2004 beansprucht die Europäische Kommission die Kompetenz, das Krankenhauswesen europaweit dem EU-Wettbewerbsrecht zu unterwerfen (Almunia-Paket). Spätestens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag (2009) verbietet explizit die Unterordnung des Sozialstaats (Daseinsfürsorge) unter die Regelungskompetenz des EU-Rechtes. Weder Bundesminister Gabriel, noch seine Amtsvorgänger, noch eine sonstige Regierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Grundgesetzverstoß bisher entgegen getreten.
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Zum TV-Beitrag „Der Große Deal“ in der ARD-Mediathek gelangen sie hier