Eine kritische Analyse zum Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA)
Die Europäische Kommission und Kanada haben sich darauf geeinigt, im finalen Text des CETA-Abkommens unbeirrt an Sonderklagerechten für ausländische Investoren festzuhalten. Das heftig umstrittene und in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnte Investor-Staat-Schiedsgerichtssystem (ISDS) wollen sie - unter neuem Namen und nur leicht reformiert - beibehalten. Es würde in seiner geographischen und ökonomischen Reichweite sogar enorm ausgeweitet. Wie die neue Analyse des Kapitels 8 zum Investitionsschutz in CETA (Chapter 8 – Investment) aufzeigt, beschränken sich die Investitionsschutzreformen im Wesentlichen auf prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, ändern aber nichts an der grundsätzlich abzulehnenden Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat durch das Abkommen.
PowerShift, Campact & TTIP-Unfairhandelbar (Hrsg.):
Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse.
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