„Bundesminister Sigmar Gabriel hat die Haltung der Bundesregierung zum Stellenwert des Investitionsschutzes innerhalb der TTIP-Verhandlungen unterstrichen. In einem Brief an EU-Handelskommissar Karel de Gucht bekräftigte er, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und in den USA nicht erforderlich seien. "Unsere Auffassung ist, dass die USA und Deutschland hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleisten. In jedem Fall muss ausgeschlossen sein und bleiben, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden", so der Minister. EU-Handelskommissar Karel de Gucht ist der für die TTIP-Verhandlungen politisch verantwortliche EU-Kommissar.“
Bemerkenswert der Schlusssatz des Briefes: „Meiner Einschätzung der aktuellen Debatte nach liegt beim Investitionsschutz ein sensibler Kernpunkt, der am Ende über die Zustimmung Deutschlands zu einem Transatlantischen Freihandelsabkommen entscheiden kann.“