Die von foodwatch veröffentlichten CETA-Mandatstexte belegen, dass die sehr umstrittenen Schiedsgerichte am Anfang nicht im Freihandelsabkommen enthalten waren. Sie wurden ergänzt. Die Schiedsgerichte scheinen also keineswegs unverzichtbar zu sein, wie immer suggeriert wird. Die Argumentation, CETA nicht neuverhandeln zu können, wird immer unhaltbarer. Obwohl die Zeit reif wäre, ist die Debatte weder offen noch demokratisch.
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