TTIP unfairhandelbar
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04. February 2016

Deutscher Richterbund spricht sich gegen die Errichtung eines TTIP-Investitionsgerichts aus

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zu dem Vorschlag der EU-Kommission, ein TTIP-Investitionsgericht (ICS) zu errichten, Stellung genommen. Dabei kommt der DRB zu dem Ergebnis, dass solch ein Investitionsgericht weder rechtmäßig noch notwendig wäre.


Das ICS soll laut Kommission dazu dienen, die Rechte von InvestorInnen zu stärken, falls diese einen finanziellen Verlust durch Verstöße gegen Investorenschutzrechte erleiden. Der DRB betont jedoch, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten bereits alle notwendigen Kompetenzen besitzen, um die Rechte aller sicherzustellen. Deshalb sei es nicht nötig, InvestorInnen-Rechte anders zu behandeln. Zudem gäbe es keine Rechtsgrundlage zur Änderung des rechtlichen Systems der EU, zu der die Einführung des ICS mit seinen bindenden Entscheidungen führen würde. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt des DRB ist dessen Zweifel an der Unabhängigkeit der RichterInnen, die internationalen Anforderungen nicht genügen.

Der Link zur Stellungnahme:

http://www.drb.de/cms/index.php?id=952