In diesen Tagen blicken BefürworterInnen und GegnerInnen des Freihandelsabkommens CETA (EU-Kanada) nach Karlsruhe. Dort liegen derzeit fünf Klagen zur Eilentscheidung vor. Das Bundesverfassungsgericht könnte am Donnerstag entscheiden, ob CETA doch noch gestoppt wird.
Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik haben sich so viele BürgerInnen an einer Verfassungsbeschwerde beteiligt. Insgesamt liegen in Karlsruhe derzeit fünf Klagen vor. Alle betonen, dass CETA die Demokratie gefährdet.
Es klagen:
Foodwatch, Campact und „Mehr Demokratie“ beantragen eine „einstweilige Anordnung“: Damit würde das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Vertreter im EU-Ministerrat auftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit „Nein“ zu stimmen. Da im Ministerrat nach Rechtsauffassung der Beschwerdeführenden eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist, wäre die vorläufige Anwendung durch ein „Nein“ aus Deutschland verhindert.
Die Kernfrage der Verfassungsbeschwerde – inwieweit CETA oder Teile davon verfassungswidrig sind – müsste in einem späteren Hauptsacheverfahren entschieden werden. Diese Entscheidung wird also für den 13. Oktober noch nicht erwartet.