Grundlage dafür ist die Klausel „Gerechte und billige Behandlung“ im Kapitel „Schutz für ausländische Investitionen“ im umstrittenen CETA-Abkommen. Diese Klausel im Vertragstext, so die aktuelle Studie „Verkaufte Demokratie“, die am Mittwoch von 15 europäischen und kanadischen Verbänden vorgestellt wurde, öffnet Tür und Tor für milliardenschwere Konzernklagen gegen EU-Staaten oder Kanada, wenn Investoren durch unliebsame Umwelt- oder Verbraucherschutzgesetze Investitionsnachteile fürchten.
„Die Formulierung, wie sie in CETA steht, kann so gedeutet werden, dass Investoren Recht auf einen stabilen regulatorischen Rahmen haben“, so Pia Eberhardt von CEO. Das hieße, dass Regierungen in ihrer politischen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt würden. Neue Regulierungen könnten teuer werden – oder sie würden in vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst oder nur abgeschwächt verabschiedet.
Und wer aktiv werden könnte, ist auch schon absehbar: Der Rohstoffkonzern Gabriel Resources, der eine umstrittene Goldmine in Rumänien betreibt. Das Bergbauunternehmen Edgewaters, dem die galizische Regierung nach Protesten von Umweltschützern kürzlich bereits zeitweise einen Tagebau dicht machte. Der Goldminenbetreiber Eldorado Gold, der in Halkidiki im Norden Griechenlands schürfen will. Kanada dagegen muss vor allem die europäischen Banken fürchten.
Die weltweite Bilanz der Investorenklagen ist erschütternd: Allein im vergangenen Jahr 2013 wurden 57 neue Klagen vor Schiedsgerichten eingereicht, berichtet die Organisation für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCTAD). Die privaten Tribunale urteilten vor allem zugunsten der Unternehmen – und die Staaten leisteten Millionen Schadenersatz aus Steuergeldern.
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Sehen Sie hierzu auch den Film "Suing the state" von CEO, der anschaulich zeigt, welche Gefahren von Investor-Staats-Klagen für Staaten und deren demokratische Souveränität ausgehen und welche kritische Rolle dabei informelle Schiedsgerichte einnehmen.