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26. November 2014

Frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) lehnt ISDS in TTIP ab

Brauchen Investitionen Schutz im TTIP? Überlegungen zum Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen, WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung 2014


Der Schutz von Investitionen gehört zu den umstrittensten Fragen bei den laufenden TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA. BefürworterInnen sehen darin die Möglichkeit, private Investitionen durch die Garantie der Rechtssicherheit zu fördern. Doch Kritiker sehen in dem System der unabhängigen Schiedsgerichte berechtigterweise eine Paralleljustiz, die die demokratischen Entscheidungen der Gaststaaten einschränkt.

In einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, inwiefern Investitionsschutz in TTIP benötigt wird, skizziert Rechtsanwalt Dr. Jan Ole Voß (Spezialist in Energie- und Infrastrukturrecht) die Entwicklung des internationalen Investorenschutzrechts. Sein Fazit: Ein Abkommen zum Investorenschutz ist unter entwickelten Rechtsstaaten wie den USA und den EU-Mitgliedsstaaten „nicht zwingend notwendig“. Wenn ein Kapitel zum Schutz von Investitionen aufgenommen werden soll, dann nur mit dem Ziel einheitliche globale Standards zu schaffen, um das Investitionsrecht zu einem völkerrechtskonformen und rechtsstaatlichen Instrument weiter zu entwickeln.

Dagegen lehnt die frühere Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, in ihrem Kommentar zur vorliegenden Studie den Einschluss eines Investitionsschutzabkommens in das TTIP ab. Die Neutralität der nicht staatlichen Schiedsgerichtsbarkeit ist anhand der bisherigen Spruchpraxis anzuzweifeln. Einzig die Etablierung einer internationalen Gerichtsbarkeit, wie das Straßburger Gericht für Menschenrechte, könnte eine unabhängige Rechtsprechung garantieren.

Der Link zur Studie hier.